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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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KOMM,Aktuell
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10.07.2020 | 08. Öffentliche Berichterstattung - ab 01.03.2018 | von Ulrich Friedrich Koch | Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)
Inhalt
- Berichte aus dem Darmstädter Echo
- 02.03.2018 'Bürgerinitiative schaltet Fachkanzlei ein' zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens
- 08.03.2018 'Grundstücksverkauf rückgängig machen' zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. März 2018
- 18.05.2018 'Disput um Bauvorhaben geht weiter' zum Normenkontrollverfahren und zum Unterwertverkauf
- 27.12.2018 'Bürgerinitiative klagt weiter' zum Normenkontrollverfahren und zum Unterwertverkauf
- 14.05.2019 'Baupläne liegen vorerst auf Eis' zum VGH-Urteil
- 19.07.2019 'Die Fehler in der Ortsmitte' Reaktionen auf VGH-Urteil
- 30.11.2019 'Verfahrene Ortsmitte' Fragen zur weiteren Planung in der Ortsmitte
- 07.02.2020 'Mehr Wohgnungen, weniger Gewerbe' zu Planungsänderungen des Investors
- 14.02.2020 'Streit um Bickenbachs Mitte' zur Kritik der BI am Umgang des Bürgermeisters mit der Planung für die Ortsmitte
- 13.06.2020 'Leserbrief von Herbert Engelhard: "Kritiklos"'
- 18.06.2020 'Bickenbachs neue Mitte?' zur geänderten Planung des Investors
- 27.06.2020 'Leserbrief von Elisabeth Jung: "Chance vertan!"'
- 01.07.2020 'Leserbrief von Helmut Erzgräber-Lamm: Brachialarchitektur"'
- 07.07.2020 'Ortsmitte geht in die Offenlage' zur Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Juli 2020
- 15.07.2020 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 24.07.2020 '"Dörfliche Struktur wird zerstört"' zur Kritik der BI am Parlamentsbeschluss
- 19.08.2020 'Warum nicht ortstypisch bauen?' zur Kritik der BI an den Plänen für die Ortsmitte
Berichte aus dem Bergsträßer
- 24.07.2019 'Neue Mitte: Was tut sich dort?' Reaktionen auf VGH-Urteil
- 31.07.2019 'Zur "Neuen Mitte"' Reaktionen auf VGH-Urteil
- 11.09.2019 'Leserbrief von Ralf Seeger: "Mindestens eine Nummer zu groß"'
- 05.02.2020 'Eigentumswohnungen sind vom Tisch' zu Planungsänderungen des Investors
- 12.02.2020 '"Sind zehn Euro bezahlbar?"' Reaktion von KOMM, A auf Pläne des Investors
- 26.02.2020 '"Wir müssen Angebote machen"' Reaktion der BI auf Pläne des Investors
- 16.09.2020 'Jetzt wird geprüft und bewertet' nach der Offenlegung des Bebauungsplans für die Ortsmitte
Berichterstattung im Darmstädter Echo
02.03.2018 zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens
08.03.2018 zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. März 2018
18.05.2018: 'Disput um Bauvorhaben geht weiter' zum Normenkontrollverfahren und zum Unterwertverkauf
Die vorliegende Berichterstattung bedarf einiger Anmerkungen:
Die Grundstücke Rose/Burger in bester Lage im Bickenbacher Ortszentrum wurden für 300 Euro/Quadratmeter verkauft, obwohl durch den im Januar 2018 geänderten Bebauungsplan die bauliche Ausnutzbarkeit und damit der Wert massiv erhöht worden ist. Um diesen Sachverhalt wissen sowohl die Kommunalaufsicht als auch Bürgermeister Hennemann und die Gemeindevertretung.
Die Bürgerinitative hat durch einen Sachverständigen auf der Grundlage von einschlägigen Wertermittlungsverfahren die Grundsstückswerte ermitteln lassen zum Stand 1.01.2016. Das Ergebnis ist ein Grundstückswert von über 680.000 Euro. Die Bürgerinitative wies in dem Gespräch mit dem Darmstädter Echo darauf hin, dass die Steigerung der Grundstückspreise von mindestens 12% bis zum Verkaufszeitpunkt in 2018 hinzuzurechnen ist. Die seit kurzen vorliegenden Bodenrichtwerte des Kreises zum 1.01.2018 zeigen, dass die Steigerung für Bickenbach und den Bereich der Ortsmitte sogar noch höher ausgefallen ist, als von der Bürgerinitative aus Vorsicht defensiv angenommen wurde. Die Steigerung liegt bei über 19%. Der Preis hätte bei über 810.000 Euro liegen müssen und nicht bei 300.000 Euro. Der Verlsut beträgt rund 510.000 Euro. Das ist viel Geld für eine kleine Gemeinde!
Bürgermeister Hennemann verweigert sich der Erkenntnis, dass es Vorschriften und Richtlinien zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt. Es reicht eben gerade nicht, auf andere Verkäufe zu verweisen. Andererseits erwähnt der Bürgermeister nicht, dass ein direkt angrenzendes Grundstück für 900 Euro/Quadratmeter verkauft wurde. Wieso war dieser Preis nicht massgeblich für den Verkauf der unmittelbar benachbarten gemeindeeignen Grundstücke? Die Preise waren bereits im Herbst 2016 bekannt.
Die Aussage von Bürgermeisters Hennemann, dass "der Preis (von 300 Euro/Quadratmeter) am Markt Bestand habe", glaubt er wohl selbst nicht. Was meint er überhaupt damit? Für den Preis hätten viele die Grundstücke gerne erworben. Es gab aber kein Angebotsverfahren. Stattdessen die Veräußerung an einen Bautraäger. Dass dieser die Grundstücke zu dem niedrigen Preis mit Kußhand nahm, dürfte Jedem klar sein.
27.12.2018 zum Normenkontrollverfahren und zum Unterwertverkauf
14.05.2019 zum VGH-Urteil
19.07.2019 Reaktionen auf VGH-Urteil
30.11.2019 Fragen zur weiteren Planung in der Ortsmitte
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07.02.2020 zu Planungsänderungen des Investors
14.02.2020 zur Kritik der BI am Umgang des Bürgermeisters mit der Planung für die Ortsmitte
13.06.2020 Leserbrief
18.06.2020 zur geänderten Planung des Investors
27.06.2020 Leserbrief
01.07.2020 Leserbrief
07.07.2020 zur Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Juli 2020
15.07.2020 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
24.07.2020 zur Kritik der BI am Parlamentsbeschluss
19.08.2020 zur Kritik der BI an den Plänen für die Ortsmitte
Berichterstattung im Bergsträßer
24.07.2019 Reaktionen auf VGH-Urteil

31.07.2019 Reaktionen auf VGH-Urteil
11.09.2019 Leserbrief
05.02.2020 zu Planungsänderungen des Investors
12.02.2020 Reaktion von KOMM, A auf Pläne des Investors
26.02.2020 Reaktion der BI auf Pläne des Investors
16.09.2020 nach der Offenlegung des Bebauungsplans für die Ortsmitte
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