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11.04.2016Pakt für Bickenbach
von
Ulrich Friedrich Koch
Nach der Kommunalwahl am 6. März 2016 führten CDU, SPD, FDP und die WählerInnen-Initiative KOMM, A untereinander zweiseitige Gespräche. Zu diesem Anlass boten wir den Gesprächspartnern den Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung für die nächsten 5 Jahre Amtszeit der Bickenbacher Gemeindevertretung an:

'Pakt für Bickenbach

Die Wahlbeteiligung von gerade über 50 % und der Wahlerfolg der Partei 'Alternative für Deutschland' anlässlich der Kommunalwahl 2016 in Bickenbach machen es notwendig, über die Art der politischen Meinungsfindung und Willensbildung unter den demokratisch gewählten AkteurInnen im Gemeinwesen nachzudenken.

Jetzt einfach zur Tagesordnung überzugehen und die Geschicke unserer Gemeinde durch eine Koalition mit hauchdünner Mehrheit durchzuregieren, führt nur zu weiterer Frustration und Politikverdrossenheit in der Bürgerschaft. Ein 'Weiter so' im Sinne eines machtpolitischen Durchmarsches, um dann in fünf Jahren von noch weniger WählerInnen abgestraft zu werden, kann nicht im Sinne der jetzt in die Gemeindevertretung gewählten Parteien sein.


Deshalb schlagen wir für die kommenden 5 Jahre einen 'Pakt für Bickenbach' vor. Darin sollten alle Fraktionen folgendes vereinbaren:

  1. Wechselnde Mehrheiten
    Politische Entscheidungen in Parlament und Gemeindevorstand werden nicht auf Basis von zu Beginn der Amtszeit dieser Gemeindevertretung ausgehandelten festen Koalitionen oder von zwei Parteien vereinbarten, gemeinsam umzusetzenden Projekten getroffen. Politische Entscheidungen werden in den Gremien offen ausgehandelt und anschließend mit -ggfs. durchaus wechselnden- Mehrheiten beschlossen.

  2. BürgerInnen-Beteiligung
    Die Bürgerschaft soll weitestgehend in den Meinungsfindungs- und Willensbildungsprozess der Gemeindevertretung eingebunden werden. Dazu werden folgende Maßnahmen verabredet:
    • Der Bürgerschaft wird zugesagt, sich an der Debatte zu einzelnen Tagesordnungspunkten auf öffentlich tagenden Gemeindevertretungs- bzw. Fachausschuss-Sitzungen zu Wort melden zu können. Verfahrenstechnisch wird dazu die Sitzung der gemeindlichen Gremien auf Wunsch wenigstens einmal pro Verhandlungsgegenstand unterbrochen.
    • Der Bürgerschaft wird ein Initiativrecht gegenüber der Gemeindevertretung eingeräumt. Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung vorgebrachte Eingaben, für deren Gegenstand die Gemeindevertretung laut Hessischer Gemeindeordnung zuständig ist, werden von der/dem Vorsitzenden als Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung gesetzt.
    • Die Gemeinde unterstützt bürgerschaftliches Engagement durch persönliche Beteiligung und durch Bereitstellung von Räumlichkeiten für Zusammenkünfte. Dies gilt speziell für die Aktivitäten von BürgerInnen in Agenda 21-Gruppen analog der Praxis in anderen Gemeinden.
    • Bürgerversammlungen müssen über die gesetzlich vorgeschriebene Rechenschaftslegung der politischen Gremien gegenüber der Bürgerschaft hinaus zu einem Ort der Verhandlung strittiger Themen in der örtlichen Gemeinschaft werden. Dies kann auch durch professionelle Moderation sowie Aufbereitung und Präsentation solcher Themen gefördert werden. Dabei könnten die Möglichkeiten des gemeindlichen Internetauftritts besser genutzt werden.

  3. Besetzung der gemeindlichen Funktionsstellen
    Die personell zu besetzenden Positionen werden reihum entsprechend der Rangfolge aus dem Wahlergebnis durch alle Fraktionen besetzt.
    • Da die CDU durch die Bürgermeisterwahl 2011 die einzige hauptamtlich zu besetzende Position Bürgermeister bereits inne hat, sollte der Vorsitz der Gemeindevertretung an die SPD und die
    • Funktion einer/eines ersten Beigeordneten durch KOMM, A besetzt werden.
    • Die FDP sollte erstes Zugriffsrecht auf einen der beiden zu vergebenden Vorsitzpositionen in den Fachausschüssen erhalten.
    • Der verbleibende Ausschussvorsitz sollte an die CDU gehen, da ja ein gewisses Risiko besteht, dass das Bürgermeisteramt nach der Wahl 2017 nicht wieder an eine Person aus dem Umfeld der CDU kommt.
    • Fällt das Bürgermeisteramt nach der Bürgermeisterwahl 2017 an eine KandidatIn aus dem Umfeld der SPD, so sollte zum Zeitpunkt des Amtswechsels der Vorsitz der Gemeindevertretung an eine Person aus der Fraktion der CDU sowie der zweite Ausschussvorsitz an eine Person aus der Fraktion der SPD -jeweils durch Amtsverzicht und Neuwahl- übergehen.

    Da die Position der/s ersten Beigeordneten nicht durch direkte Wahl, sondern durch das Ergebnis zur Wahl des neuen Gemeindevorstands vergeben wird und
    sich das Kommunalwahlergebnis in der möglichen Mehrheitsbildung im Gemeindevorstand wiederfinden muss, bilden SPD und KOMM, A eine gemeinsame Liste zur Gemeindevorstandswahl. Darüber hinaus wird die Zahl der Sitze im Gemeindevorstand von 7 auf 8 Sitze angehoben (plus Bürgermeister).

  4. Haushalt der Gemeinde
    Im Haushalt der Gemeinde Bickenbach müssen sich die finanziellen Folgen der Entscheidungen der Gemeindevertretung wiederfinden. Die in der Entscheidung über einzelne Vorhaben Unterlegenen (Fraktionen) akzeptieren diese Beschlüsse und nehmen dies nicht zum Anlass, einen durch die Gemeindevertretung abschließend beratenen Haushalt scheitern zu lassen.

Scheitert eine Haushaltsverabschiedung, führt dies zum Ende des Pakts.'

Hier gibt's den Textvorschlag als Download: Pakt für Bickenbach

Über die Reaktion der angesprochenen Parteien auf unseren Vorschlag wollen wir auf unserer öffentlichen Mitgliederversammlung am 14. April 2016 um 20.00 Uhr im Rathaus, Vereinsraum, berichten. Im Anschluss werden wir über Konsequenzen daraus beraten und beschließen.


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