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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 27.04.2006 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 11.05.2006

Gegenstand/Thema: Zahl der Beigeordneten

Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu beschließen:

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach in der Fassung vom 23.03.2000

Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.1996 (GVBI. I S. 456), wird gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.05.2006 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

In § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung wird die Zahl "6" durch die Zahl "7" ersetzt.

Artikel II

Artikel I tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
 
Begründung
Die Kommunalwahl 2006 hat ergeben, dass mit KOMM,A neben den drei etablierten politischen Parteien eine neue Kraft in das Bickenbacher Gemeindeparlament einzieht.

Das Prinzip der demokratischen Repräsentation gebietet, dass die Ausschüsse und der ehrenamtliche Teil des Gemeindevorstandes das politische Meinungs- und Kräftespektrum der in das Parlament gewählten Parteien und Wählerinitiativen widerspiegeln. Bei der Ausschussbesetzung ist dies ohne Veränderung der Zahl der Sitze gewährleistet.

Nach derzeitig geltender Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach wäre KOMM,A im Gemeindevorstand nicht vertreten. KOMM,A hat einen Wählerauftrag erhalten und möchte genau wie alle anderen Fraktionen der Gemeindevertretung die sich daraus ergebende Verantwortung übernehmen.

Durch die beantragte Erhöhung der Zahl der Beigeordneten von 6 auf 7 ist dies einfach zu realisieren, ohne dass sich die aus der Kommunalwahl ergebenen Mehrheitsverhältnisse ändern.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 01/2006.04

Votum: Abgelehnt (Ja:11 Nein:14)Beschluss am: 11.05.2006
 
Beschluss
Der Antrag wird in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Dabei stimmen alle CDU- und FDP-Abgeordneten gegen, alle SPD- und KOMM,A-Abgeordneten für den Antrag.
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