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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 09.01.2018 |
Status: angenommen |
zur GV-Sitzung am: 25.01.2018 |
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Gegenstand/Thema: Hauptsatzung, Erhöhung der Zahl der GV-Mitglieder |
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Beschlussvorschlag |
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der Gemeindevertretung
Aufgrund der §§ 6, 44(2), 57(1) und 62(1) der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I. Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.9.2016 (GVBl. I. Seite 167) hat die Gemeindevertretung in Bickenbach am 25.1.2018 folgende 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach vom 24.5.2012 beschlossen: Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 wird geändert zu: Die Zahl der Beigeordneten beträgt neun. Ab dem 1.4.2021 beträgt die Zahl der Beigeordneten sechs.
Artikel 2 In-Kraft-Treten: Die Änderung tritt am Tag nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
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Begründung | Mit der Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf neun (zugunsten der gemeinsamen Liste von CDU und FDP) soll ermöglicht werden, dass sich die Sitzverhältnisse in der Gemeindevertretung wieder besser im Gemeindevorstand widerspiegeln, nachdem der neue Bürgermeister nun aus den Reihen der SPD kommt. Für die kommende Wahlperiode soll die Größe des Gemeindevorstandes wieder deutlich reduziert werden. Die nächste Gemeindevertretung kann dann eine erneute Anpassung vornehmen. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 24/2018.01 GVG-Vorlage Nummer: 2018/006
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 24/2018.01] |
| Votum: Zugestimmt (Ja:23 Nein:0) | Beschluss am: 25.01.2018 |
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