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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 11.04.2018 Status: erledigt/zurückgezogen  zur GV-Sitzung am: 26.04.2018

Gegenstand/Thema: Grundhafte Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen im Ortsgebiet

Beschlussvorschlag
Im Vorfeld einer Entscheidung über das zukünftige Finanzierungsmodell zur grundhaften Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen sind der Gemeindevertretung folgende Entscheidungsgrundlagen vorzulegen:
  1. ein vollständiges Straßenkataster inklusive einer Bewertung des baulichen Zustandes

  2. eine Zusammenstellung aller in den nächsten zehn Jahren notwendigen Tiefbaumaßnahmen für Kanal und Wasserleitungen und darauf aufbauend

  3. eine Prioritätenliste von Straßenbaumaßnahmen für die nächsten zehn Jahre.

Mit der Entscheidung über den Umstieg von der Erhebung einmaliger Straßenbeiträge auf ein anderes Finanzierungsmodell ist abzuwarten, bis
  • der Hessische Landtag über die beantragte Änderung der Gemeindeordnung zum Vorrang einer Erhebung von Entgelten vor einer Finanzierung aus Steuremitteln für grundhafte Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen

  • das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Stadt Schlitz bezüglich der Pflicht zur Erhebung von Beiträgen für grundhafte Straßenbaumaßnahmen gegen das Land Hessen
entschieden hat.
 
Begründung
Nach der Hessischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zunächst aus Entgelten zu finanzieren (HGO § 93 Abs. 2). Dazu zählen die Straßenbeiträge. Ministerpräsident Buoffier und Innenminister Beuth hatten Ende Januar 2018 die Bereitschaft erkennen lassen, die umstrittenen Straßenbeiträge auf den Prüfstand zu stellen. Drei Landtagsfraktionen verlangen die Abschaffung der Pflichtbeiträge. Zwei Fraktionen haben entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt.

Im Land Hessen gibt es derzeit ca. 30 Kommunen, die zur Finanzierung von grundhaften Erneuerungen, Verbesserungen und Erweiterungen von Straßen von der Bürgerschaft keine Beiträge erheben, sondern solche Maßnahmen aus den allgemeinen Finanzmitteln finanzieren.

In der Verwaltungspraxis genehmigt die Kommunalaufsicht defizitäre Haushalte von Kommunen nur noch, wenn diese Straßenbeiträge erheben. Gegen diese Praxis hat die Stadt Schlitz geklagt.

Die Gemeinde Bickenbach trägt sich mit der Absicht, ihre Straßenbeitragssatzung von der Erhebung einmaliger auf die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen umzustellen. Dies setzt umfassende Vorarbeiten der Verwaltung zur Erfassung und Bewertung aller Grundstücke voraus. Zeitgleich wird landesseitig möglicherweise die gesetzliche Grundlage verändert, die Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträge könnte sogar ganz entfallen.

Daher empfiehlt es sich, zunächst die Arbeiten zu erledigen, die ohnehin anstehen. Die Entscheidung über das präferierte Finanzierungsmodell zur grundhaften Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von Straßen sollte bis auf weiteres zurück gestellt werden.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 30/2018.04
GVG-Vorlage Nummer: 2018/060

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 30/2018.04]


Bürgermeister Hennemann legte dem Planungsausschuss am 17. April 2018 eine im Jahr 2013 erstellte Übersicht aller Gemeindetraßen vor. Diese Liste enthält pro Straße
  • das Jahr der Herstellung,

  • die Herstellungskosten (soweit noch ermittelbar),

  • Beschreibung von Bürgersteigen und anderen Ausstattungsmerkmalen,

  • eine Bewertung des optischen Zustandes,

  • die Fläche in Quadratmetern sowie

  • eine Prioritäteneinstufung hinsichtlich grundhafter Sanierung.

Mit Vorlage dieser Übersicht war der erste Absatz unseres Antrages erledigt. Die Beschlussfassung über den zweiten Absatz haben wir auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. April 2018 zurück gestellt, bis die begonnene Arbeit an einer Satzung für die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge abgeschlossen worden ist. Anschließend wird über das zukünftige Modell einer Finanzierung von grunständigen Straßensanierungsarbeiten in Bickenbach entschieden.
Nach aktueller Beschlussfassung des Hessischen Landtages soll es den Gemeinden zukünftig selbst überlassen bleiben, zu entscheiden, ob zur Sanierung von Straßen gesondert Beiträge erhoben werden oder ob solche Maßnahmen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden sollen.

Der Antrag wurde von der KOMM,A-Fraktion zurückgezogen.
 
Erläuterung
Das Antragsziel wurde erreicht!

Teil 1 unseres Antrages hat sich durch die vom Gemeindevorstand am 17. April 2018 vorgelegte Übersicht der Bickenbacher Straßen und den Erläuterungen des Bürgermeisters dazu erledigt.

Tei 2 unseres Antrages ist durch die Beschlussfassung des Hessischen Landtages im Mai 2018, den Gemeinden frei zu stellen, ob sie zur Finanzierung grundständiger Straßenbaumaßnahmen Beiträge erheben oder dies aus allgemeinden Steuermitteln finanzieren, erledigt.

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juni 2018 haben wir deshalb den o.g. Antrag für erledigt erklärt.

Damit besteht jetzt die Voraussetzung, sofern sich eine Mehrheit in der Bickenbacher Gemeindevertretung findet, in Bickenbach die bisher satzungsgemäß festgeschriebene Erhebung von Straßenbeiträgen abzuschaffen.
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