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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 11.04.2018 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 26.04.2018

Gegenstand/Thema: Nachhaltige Außenbeleuchtung

Beschlussvorschlag
Die Gemeinde legt folgende Grundsätze für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie für die Außenbeleuchtung von gemeindeeignenen Liegenschaften fest:

Lichtverschmutzung soll minimiert, die Lichtintensität soll reduziert werden. Außenbeleuchtung soll zurückhaltend und ausschließlich bedarfsorientiert beschaffen sein.

Dies soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:
• Reduzierung der Zahl der Lichtquellen
• Reduzierung der Leuchtstärke
• Reduzierung der Leuchtzeiten
• Veränderung der Farbtemperatur, Priorisierung von gelb-bernsteinfarbenen (ca. 1.800 Kelvin) vor warm-weißem (2.200 bis max. 3.000 Kelvin) und nachrangig kalt-weiß Licht
• Vereinheitlichung von Beleuchtungsmaßnahmen, Anwendung einheitlicher Beleuchtungskonzepte
• Abschirmung unerwünschter Lichtabstrahlungen
• Optimierung bei allen Neubau und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen

Dazu sind jeweils folgende Fragen zu klären:
• Ist die Beleuchtung notwendig?
• Welche Lichtmenge wird benötigt?
• Wo wird das Licht benötigt?
• Zu welchen Zeiten wird das Licht benötigt?
• Welche Lichtqualität ist notwendig?

Die so festgelegten Grundsätze für eine nachhaltige Außen-Beleuchtung sind Maßstab für alle zukünftigen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der Gemeinde.

Dies gilt aktuell für die Beleuchtung in und um das Bürgerhaus im Rahmen der Sanierung.

Bezogen auf die Straßenbeleuchtung ist mit der GGEW zu klären:
• Umrüstkosten der vorhandenen LED-Leuchtmittel auf farbtemperaturreduzierte Leuchtmittel (vom kalt-weiß auf warm-weiß oder gar gelb-bernstein) pro Lichtpunkt/Einheit
• Möglichkeit und Kosten einer Reduzierung der Leuchtdauer bzw. der Leuchtintensität (Nachtabsenkung, Nachtabschaltung und Präsenzsensorik)
• Methoden, Mittel und Kosten zur Abschirmung unerwünschter Lichtabstrahlungen
• Machbarkeit und Kosten der Umrüstung ganzer Wohnviertel, einzelner Straßenzüge bzw. Einzelumrüstungen auf Anliegerwunsch

In allen zukünftigen neu aufzustellenden oder zu ändernden Bebauungsplänen sollen Festsetzungen entsprechend den gemeindlichen Grundsätzen für eine nachhaltige Außen-Beleuchtung getroffen werden.

Die Gemeinde veröffentlicht ihre Grundsätze und wirbt bei Bürgerschaft, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie für eine Übernahme bzw. Anwendung vergleichbarer Grundsätze.
 
Begründung
Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle öffentliche Debatte um die schädlichen Folgen von Lichverschmutzung (Lichtsmog) und die bürgerschaftliche Eingabe von Frau Andrea Kolletzki. Die Argumente sind bekannt.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 32/2018.04
GVG-Vorlage Nummer: 2018/062

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 32/2018.04]


Der Planungsausschuss wollte vor Beschlussfassung zunächst die GGEW als Betreiberin der gemeindlichen Straßenbeleuchtung anhören.
Diesem Wunsch wurde gefolgt mit dem Vortrag von Herrn Sänger im PLU-Ausschuss am 5.Juni 2018.

Frau Kolletzki regte dazu in der Gemeindevertretung am 26. April 2018 an, auch Fachpersonen zu den Fragen Gesundheit und Ökologie in Bezug auf den Einsatz von LED-Beleuchtung beizuladen.
Diesem Wunsch wurde nicht gefolgt.

Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:17 Enthaltungen:1)Beschluss am: 13.09.2018
 
Beschluss
Alle anderen Fraktionen stimmten bis auf eine Enthaltung gegen den Antrag.

In den Fachausschuss-Sitzungen und in der Gemeindevertretung gab es seitens aller anderen Fraktionen folgende Gegenargumente:
  • Der Antrag sei nicht zielführend.

  • Sowohl Regularien als auch der Stand der Technik änderten sich fortlaufen. Deshalb sollen die angesprochenen Fragen jeweils pro Projekt-Planung neu erörtert werden.

  • Bürgerbeschwerden bezüglich der Straßenbeleuchtung würden in Einzelfällen geregelt.

  • Die Lichttemperatur von 4.000 Kelvin in Bickenbach seien schon ein Kompromiss gewesen.

  • Für Gelblicht seien die Abstände der Leuchmasten (45 Meter) zu groß, um eine durchgängiges Lichtband zu erhalten. Schon für das LED-Weißlicht hätten in einigen Straßen die Masten nachträglich erhöht werden müssen.
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