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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 23.05.2018 Status: erledigt/zurückgezogen  zur GV-Sitzung am: 14.06.2018

Gegenstand/Thema: Kita-Gebührenbefreiung - Kalkulation gemeindlicher Zuschuss

Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kalkulation vorzulegen, aus welcher hervorgeht, ob und wenn ja welche möglichen Zusatzkosten entstehen, wenn allen in unserer Gemeinde lebenden Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren ab August in Erweiterung des aktuellen Angebotes der Hessischen Landesregierung ein komplett gebührenfreier Platz in der Kindertagesstätte Sonnenland angeboten würde.

[Änderung als Ergänzung zum vorliegenden Antrag am 13. Juni 2018:]

Die Kalkulation soll folgende Positionen - hochgerechnet auf ein Jahr - enthalten:

Bei aktuell rund 90% Auslastung der Kinderbetreuungseinrichtung
  • Ist-Wert Gebühreneinnahmen
  • Ist-Wert Personalkosten
  • Ist-Wert Material- und Sachkosten
Bei zukünftig möglicher 100% Auslastung und ausschließlich Vollzeitbuchungen
  • Einnahmen aus Landeszuschuss (135,60 ¤/Monat/Wohnsitzkind)
  • Personalkosten
  • Material- und Sachkosten
Variable Größen
  • Einsparungen pro Stunde täglich, die nicht gebucht wird (nach Personal- und Sachkosten getrennt)
  • Verbleibende Zuschussanteile pro Stunde täglich (135,60 ¤/Monat/Wohnsitzkind)

Weiterer Zuschuss des Landes
Finanzielle Entlastung des 'Produktes 2302 Tageseinrichtungen für Kinder' durch die Erhöhung der 'Qualitätspauschale' von 100 auf 175 ¤ pro Kind und Jahr.
 
Begründung
Während der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.04.2018 stritten die Fraktionen über angemessene Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung. Die Stadt Frankfurt kündigte Ende April 2018 an, die Gebührenlücke zwischen 6 und 9 Stunden Betreuung aus kommunalen Finanzmitteln zu kompensieren und damit alle betroffenen Kinder gebührenfrei zu stellen. Statt wohlfeiler Argumente über die Unzulänglichkeiten der Landespolitik sollte die Gemeindevertretung den Eltern von Kindern darlegen, was der gemeindliche Steuerzahler unter welchen Bedingungen für die Gebührenbefreiung von Kinderbetreuung tun kann.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 34/2018.06
GVG-Vorlage Nummer: 2018/090

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 34/2018.06]


Bürgermeister Hennemann legte anlässlich der Sitzung des HFS-Ausschusses am 7. Juni 2018 Kalkulationen der Gemeindeverwaltung offen:
Der Personalmehrbedarf wird auf 220 Stunden, umgerechnet 5,6 Erzieher*innen-Stellen berechnet. Dafür müssten rund 310.000 Euro pro Jahr zusätzlich in den Gemeindehaushalt eingestellt werden. Dies würde den größten Teil der noch 'freien' Haushaltmittel binden.

Der Antrag wurde von der KOMM,A-Fraktion zurückgezogen.
 
Erläuterung
Das Antragsziel wurde duch die Erläuterungen des Bürgermeisters zum Teil erreicht!

Eine genauere Berechnung bzw. Aufstellung der Mehrkosten wäre lt. Bürgermeister nur im Wege der Beauftragung eines Wirtschaftsberatungsbüros mit erheblichem Finanzaufwand (zwischen 5.000 und 8.000 Euro) möglich.

Daher zogen wir den Antrag auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juni 2018 zurück.
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