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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 13.03.2019 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 04.04.2019

Gegenstand/Thema: Leitbild für eine nachhaltige Ortsentwicklung

Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Bickenbach verpflichtet sich, im Laufe der nächsten 5 Jahre ein Leitbild für eine nachhaltige Ortsentwicklung zu erstellen.

Dieses Leitbild soll im Austausch und unter Mitwirkung der Bürgerschaft (Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Wirtschaft, Verbände, Kirchen, Initiativen und politische Parteien) erarbeitet werden. Der notwendige Diskussionsprozess soll durch externe Fachleute begleitet und moderiert werden.

An diesem Leitbild soll sich die zukünftige Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bauleitplanung der Gemeinde ausrichten.
 
Begründung
'Der Begriff Stadtentwicklung wird hier – im Gegensatz zu einer zufällig verlaufenden Entwicklung - als aktiver Planungs- und Veränderungsprozess verstanden. Im Unterschied zum Städtebau, der sich stärker auf die baulich-räumliche Entwicklung von Teilbereichen bezieht, geht es bei der Stadtentwicklung im Sinne einer Stadtentwicklungsplanung um die Steuerung der Gesamtentwicklung der Stadt, die auch die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung beinhaltet. Stadtentwicklung verlangt somit eine interdisziplinäre, integrierte und zukunftsgerichtete Herangehensweise.
Die Stadtentwicklung steht durch gesellschaftliche Tendenzen wie z. B. dem demographischen Wandel, die Globalisierung, der Verankerung der Nachhaltigkeit auf der lokalen Ebene (Lokale Agenda/Lokale Nachhaltigkeitsstrategie) sowie durch neue Beteiligungskultur (Bürgerbeteiligung) vor neuen Herausforderungen. Aktuelle Themen der Stadtentwicklung sind z. B. die Integration bestimmter Bevölkerungsgruppen, Stadtumbau Ost und West, Quartiersmanagement der die Gestaltung menschengerechter Städte.
( )
Verdichtungsräume (Speckgürtel) mit engen Verflechtungen und aufwendig erschlossenen Peripherien sind entstanden, die mit der Kernstadt durch hohe infrastrukturelle Investitionen verbunden wurden. Die nun gewachsenen Umlandgemeinden halten einen hohen Anteil an Pendlern sowie Belastungen an Verkehr. Mit dem peripheren Wachstum sind außerdem die Probleme der Kernstädte in Bezug auf Steuereinnahmeverluste entstanden, der sich in den Folgejahrzehnten durch die weitere Suburbanisierung auch auf der gewerbesteuer-rechtlichen Ebene fortsetzt. Die Umlandgemeinden hingegen profitieren von der hohen Wohnbevölkerung, die ihr Einkommen dort versteuert.
( )
Ein übergreifendes Thema der heutigen Stadtentwicklung ist der Neue Urbanismus. Nach dem Erkennen der strukturellen Fehler der vor allem seit der Moderne und der Charta von Athen entstandenen aufgelockerten Siedlungen (bzw. Trabantenstädte), kommt es seit den 1980er Jahren mit dieser Urbanismusbewegung ( ) zur Wiederentdeckung der Blockrandbebauung und Mischnutzung von Quartieren und damit städtischer Dichte. Demnach unterstütze diese früher durch die Siedlungsplaner beklagte urbane Bebauungsart die Vorzüge städtischen Lebens, in Verbindung mit gesunder sozialer und wirtschaftlicher Durchmischung und einer erheblichen Einsparung von Ressourcen (Anfahrtswege, Heizkosten, Infrastrukturkosten usw.) gegenüber den verschwenderischen Siedlungen.
( )
Derzeit orientiert sich die Stadtentwicklung vor allem am Leitbild der 'Nachhaltigen Stadtentwicklung', das u. a. in der Charta von Aarlborg (Dänemark, Juni 1994) festgeschrieben ist:
'Wir haben die Vision integrativer, prosperierender, kreativer und zukunftsfähiger Städte und Gemeinden, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern hohe Lebensqualität bieten und ihnen die Möglichkeit verschaffen, aktiv an allen Aspekten urbanen Lebens mitzuwirken'
– Auszug aus: Aalborg Commitments 2004
( )
Trotz des allgemein wachsenden Konsenses hinsichtlich der Notwendigkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zirkulieren derzeit vielfältige Leitbilder, die weiter oder enger gefasst sind wie 'Autofreie Stadt', 'EcoCity', 'Smart City', 'Resilient City', 'Emissionsfreie Stadt' usw. Ihr ökologischer und sozialer Nutzen, ihre Realisierbarkeit und Kompatibilität sind jedoch noch kaum abgeklärt. Diese pauschalen Leitbilder ignorieren außerdem weitgehend lokale und kulturelle Besonderheiten, die für einen gelingenden Wandel beachtet werden müssen.

In Europa stellt sich die nachhaltige Stadtentwicklung vor allem als Problem des Umbaus existierender Städte dar. Jedoch wird dieser Umbau in Deutschland dadurch erschwert, dass jährlich weniger als ein Prozent des Wohnungsbestandes neu errichtet wird. Gleichzeitig muss in einer Situation des Wohnungsmangels der Wohnungsbestand in Richtung single- und altengerechter Wohnungen umstrukturiert werden, ohne funktionierende soziale Strukturen zu zerstören.
( )
Die Nationale Stadtentwicklungspolitik möchte im Sinne der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt die Städte und Regionen in Deutschland stärken, damit sie die aktuellen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen erfolgreich bewältigen können und lebenswerte Orte für alle Bevölkerungsgruppen bleiben. Dies betrifft Klein-, Mittel- und Großstädte gleichermaßen.

Im Rahmen der Globalisierung hat sich der internationale Standortwettbewerb der Städte und Regionen stark verschärft. Neben den klassisch ökonomischen Standortfaktoren gewinnen immer mehr Faktoren wie Wissen, Innovationsfähigkeit, kulturelle Attraktivität und die Größe des städtisch kreativen Potentials an Bedeutung. Eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung wird deshalb in der Zukunft die Förderung des urbanen Talent-Pools sein. Das Ziel: Einen möglichst ausgeglichenen Mix in sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und physischer Hinsicht zu erlangen. Da die Leistungsfähigkeit der Städte politisch und finanziell an Grenzen stößt, hat die Suche nach neuen strategischen Kooperationen begonnen.
Eine tragende Rolle wird im so genannten Dritten Sektor und in Netzwerken des sozialen und kulturellen Bereichs gesehen.'

(zitiert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia)
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 46/2019.04
GVG-Vorlage Nummer: 2019/034

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 46/2019.04]


Zur Beratung im Fachausschuss und im Gemeindeparlament siehe Eintrag unter KOMM, Aktuell Gemeindeparlament lehnt "Leitbild für eine nachhaltige Ortsentwicklung" ab am 9.04.2019.

Votum: Abgelehnt (Ja:3 Nein:19)Beschluss am: 04.04.2019
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