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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 13.03.2019 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 04.04.2019

Gegenstand/Thema: Geförderter Wohnungsbau

Beschlussvorschlag
Zur Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2015 (GVG-Vorlage Nummer: 2015/083) wird der Gemeindevorstand beauftragt, folgende Prüfungen und Untersuchungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen:
  1. Feststellung des Bedarfs an gefördertem Wohnungsbau.

  2. Feststellung von Standorten für die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau.

  3. Feststellung von wünschenswerten bzw. notwendigen örtlichen Entwicklungsmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Bickenbach mit grundsätzlicher Prüfung, ob das durch geförderten Wohnungsbau erfüllt oder dazu beigetragen werden könnte.

  4. Feststellung der Möglichkeiten, private Investoren zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau zu verpflichten. Feststellung ob und unter welchen Bedingungen, sowie in welchem Umfang dies privaten Investoren auferlegt werden kann.

  5. Feststellung der Bezuschussungen und besonderen Finanzierungsmöglichkeiten bei Errichtung von gefördertem Wohnungsbau, sowie dem energetischen Bauen mit den jeweiligen Bedingungen.

  6. Wohnflächenermittlungen mit Grobkostenschätzungen.

  7. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchungen mit Analyse, Bewertung und dem Aufzeigen der empfohlenen weiteren Vorgehensweise.
 
Begründung
Ziel des Antrages ist es, im Sinne des II. Wohnbaugesetzes Wohnungen zu schaffen, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für breite Schichten der Einwohnerschaft Bickenbachs bestimmt und geeignet sind.
Die allgemeine Entwicklung der Mietpreise in Südhessen ist so extrem, dass es für immer mehr Menschen ausgesprochen schwierig geworden ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Hier Abhilfe zu schaffen ist Teil der Daseinsvorsorge, zu der wir als politisch Verantwortliche moralisch verpflichtet sind.

(Zitat aus der GVG-Vorlage Nummer: 2015/083)
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 47/2019.04
GVG-Vorlage Nummer: 2019/035

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 47/2019.04]


Zur Beratung im Fachausschuss und im Gemeindeparlament siehe Eintrag unter KOMM, Aktuell Gemeindeparlament bleibt untätig hinsichtlich Sozialem Wohnungsbau und bezahlbarem Mietwohnungsbau am 10.04.2019.

Votum: Abgelehnt (Ja:3 Nein:19)Beschluss am: 04.04.2019
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