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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 20.03.2013 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 21.03.2013 |
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Gegenstand/Thema: Flüchtlingsunterkuft Bickenbach, Nutzungsvertrag mit dem Landkreis |
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Beschlussvorschlag |
Der vorliegenden Vertragsänderung zur Nutzung der Flüchtlingsunterkunft Bickenbach zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Gemeinde Bickenbach wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Die Planung und Bauausführung der Wohnräume ist so auszuführen, dass jeder Raum maximal mit zwei Personen belegt wird. Von dieser Vorgabe darf nur in Bezug auf die Unterbringung von Familien mit Kindern unter 12 Jahren abgesehen werden.
- Für zwei Räume (4 Personen) ist eine Nasszelle vorzusehen.
- Für vier Räume (8 Personen) ist eine Küche vorzusehen.
- Für das gesamte Gebäude ist ein Gemeinschaftsraum in ausreichender Größe und Ausstattung einzuplanen.
- Das gesamte Gebäude ist ausschließlich zur Unterbringung von Flüchtlingen/AsylbewerberInnen, nicht von wohnungslosen Menschen, zu nutzen.
- Vor der Beschlussfassung über die konkrete Ausgestaltung sind die Fachleute der Kreisverwaltung, Flüchtlingsstelle, Abteilungsleitung und Sozialer Dienst, anzuhören.
- Eine regelmäßige, wöchentliche Betreuung der Flüchtlinge vor Ort in sozialen Belangen ist sicher zu stellen.
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Begründung | Der notwendige Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Bickenbach bietet die Chance, Fehler der Vergangenheit bei der baulichen Ausgestaltung in den Flüchtlingsunterkünften Alsbach-Sandwiese und Bickenbach zu vermeiden bzw. daraus zu lernen. Die Berichterstattung im Fernsehen über die Situation der Flüchtlinge in Alsbach vor einigen Monaten hat deutlich vor Augen geführt, wo die Defizite liegen.
Eine Unterbringung von Flüchtlingen sollte unseres Erachtens vorrangig dezentral erfolgen und nicht konzentriert an der Peripherie von Städten und Gemeinden. Mangels besserer Alternativen ist auch eine gemeinschaftliche Unterbringung möglich bzw. notwendig. Eine Gemeinschaftsunterkunft muss aber den Anforderungen Rechnung tragen, dass Personen im dramatischen Lebensumständen aus unterschiedlichen Sprachräumen, Kulturen und Religionen, oft unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, unfreiwillig und nicht selbst gewählt, für unbestimmte Zeit zusammen wohnen müssen. Dazu gehört unbedingt ein Minimum an Privatspäre im Wohnumfeld und Möglichkeit zur sozialen Begegnung mit den MitbewohnerInnen.
Vor einer Unterschrift unter den Nutzungsvertrag hat die Gemeinde Bickenbach gute Chancen, Einfluss auf die Planung und Ausführung eines Neubaus auszuüben. Diese Chance sollten wir nicht ungenutzt verstreichen lassen. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 24/2013.03 GVG-Vorlage Nummer: 2013/026
Für den Antrag wurde um namentliche Abstimmung gebeten. Alle Mitglieder der Gemeindevertretung außer der KOMM,A-Fraktion stimmten gegen diesen Antrag. |
| Votum: Abgelehnt (Ja:3 Nein:19) | Beschluss am: 21.03.2013 |
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