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31.01.201807. Appell an die Gemeindevertretung und Zwischenbilanz
von
Ulrich Friedrich Koch

Inhalt
  1. Appell an die Gemeindevertretung zur Ortsentwicklung unserer Gemeinde am 25. Januar 2018

  2. Zur Veröffentlichung des Appells schrieb die BI Ortsmitte am 25. November 2017

  3. Bewertung der Unterschriftensammlung für den Appell an die Gemeindevertretung

  4. Zwischenbilanz am 25. Februar 2018

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)






1. Appell an die Gemeindevertretung zur Ortsentwicklung unserer Gemeinde am 25. Januar 2018


Die 'Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach' und viele Unterstützerinnen und Unterstützer sammelten vom 25. November 2017 bis zum 25. Januar 2018 Unterschriften unter folgenden

Appell an die Gemeindevertretung Bickenbach:

'Mit meiner Unterschrift unter dieses Dokument fordere ich die Mitglieder der Gemeindevertretung auf, den bevorstehenden Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans ’Nördlich der Darmstädter Straße‘ um ein Jahr zu verschieben.
Die so gewonnene Zeit soll wie folgt genutzt werden:
  1. Detaillierte Information der Bürgerschaft über das geplante Bauvorhaben der Schlossallee Bickenbach GmbH

  2. Bewertung der vorliegenden Planung und deren Auswirkungen auf unser Ortszentrum durch ein unabhängiges externes Fachbüro

  3. Entwicklung und Präsentation einer Alternativplanung für die Ortsmitte durch ein von Gemeinde und Investor unabhängiges Planungsbüro

  4. Organisation und Durchführung eines Dialogs mit der Bürgerschaft über die Entwicklung unserer Ortsmitte

  5. Kompromiss-Suche zwischen Gemeindevertretung und Bürgerschaft zur 1. Änderung des Bebauungsplans ’Nördlich der Darmstädter Straße‘.'

[A C H T U N G Hinweis: Dieser Appell ist kein förmliches Bürgerbegehren gemäß Hessischer Gemeindeordnung!]


Dieser Appell wurde der Gemeindevertretung anläßlich ihrer Sitzung am 25. Januar 2018 als 'Bürgerschaftliche Eingabe' überreicht.

Ergebnis der Unterschriftensammlung:
  • 803 Unterschriften, davon

  • 752 Unterschriften aus Bickenbach

  • 20 Unterschriften aus Seeheim-Jugenheim

  • 15 Unterschriften aus Alsbach-Hähnlein

Weitere Unterschriften kamen aus Darmstadt, Zwingenberg, Berlin, Frankfurt, Biebesheim und Bern.






2. Zur Veröffentlichung des Appells schrieb die BI Ortsmitte am 25. November 2017 u.a.:



'...dem ein oder anderen kam es in den letzten Wochen eventuell so vor, als ob die Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach etwas ruhiger war, da wir nach dem Bürgermeisterwahlkampf etwas weniger in der Öffentlichkeit erschienen sind. In der Tat haben wir die Zeit genutzt und uns intensiv mit den Möglichkeiten befasst, wie man auf die aktuelle Planung noch Einfluss nehmen kann.

Leider erlaubt es das Hessische Landesrecht nicht, mit einem Bürgerbegehren gegen den Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans vorzugehen. Wir haben das geprüft, es ist leider so.
Im Hintergrund befassen wir uns mit den rechtlichen Möglichkeiten. Dazu wollen wir an dieser Stelle aber nicht ins Detail gehen.

Jedoch möchten wir weiterhin den Druck auf die Gemeindevertretung aufrecht erhalten und nunmehr erhöhen. Bisher hat sich leider bewahrheitet, dass die Gemeindevertretung und allem voran Herr Bürgermeister Martini die Sorgen der Bürger bezüglich dieses Projektes nicht Ernst nehmen sondern dieses unbeirrt und unverändert vorantreiben!

Die Ansichten der Gemeindevertretung wurden in der letzten Sitzung klar. Symptomatisch war die Aussage der CDU, dass die Bürgermeisterwahl gezeigt hätte, dass 90% der Bürgerinnen und Bürger Bickenbachs das Projekt befürworten.

Wir sehen das nicht so und glauben, dass ein großer Teil der Bickenbacher dem Projekt skeptisch gegenüber stehen. Unbestritten ist der Wunsch, die Ortsmitte zu entwickeln. Eindeutig ist nach unserer Meinung, dass die aktuelle Planung keine Weiterentwicklung für Bickenbach bedeutet sondern ein nicht wiedergutzumachender Fehler ist. Ein privates Renditeobjekt, nicht mehr und nicht weniger!

Wir brauchen Ihre Hilfe um der Gemeinde zu zeigen, dass nicht nur eine Hand voll Bürgerinnen und Bürger Sorgen haben sondern ein großer Teil Bickenbachs! Es geht darum, an die Gemeindevertretung zu appellieren, sich nochmals Zeit zum Nachdenken zu nehmen und das Projekt in seiner jetzigen Form Ende Januar 2018 nicht zu beschließen! Dazu können viele beitragen.

Die BI wird ab dem 25. November 2017 jeden Samstag von 10-12 Uhr mit einem Infostand vor dem Rathaus stehen. Kommen Sie vorbei, zeigen Sie sich, sprechen Sie mit uns, geben Sie dem Anliegen einer verträglichen Lösung für unsere Ortsmitte Power!

Die BI wird einen Appell an die Gemeindevertretung richten! Flugblätter und den Appell werden in Kürze an alle Haushalte in Bickenbach verteilt und online zur Verfügung stehen.

Mitte Januar werden wir nochmals zu einer größeren Informationsveranstaltung mit externen Referenten einladen. Der vorläufige Termin ist der 19. Januar 2018.

Helfen Sie uns zu mobilisieren! Seien Sie Multiplikator und teilen Sie diese und weitere Infos mit Ihren Freunden, Nachbarn und Verwandten. Vereine, Kindergarten, Schule, Kirche, Kollegen, Freundeslisten!

Als BI ist es uns wichtig, dass jeder für sich auf Basis der Informationen und Fakten entscheidet. Es sollte niemandem egal sein, was in der Ortsmitte passiert. Die aktuellen Entscheidungsträger sind UNSERE Vertreter. Wir aber sind die Gemeinde!'






3. Bewertung der Unterschriftensammlung für den Appell an die Gemeindevertretung


In der Ausgabe vom 7. Februar 2018 des Bergsträßer erschien eine Korrektur eines Beitrags vom 31. Januar 2018.

Die Überschrift des Artikels vom 31. Januar lautete: 'Dreizehn Prozent wollen Bedenkzeit'.
In der Ausgabe vom 7. Februar wurde erläutert, dass bei dieser Bemessung die 752 Unterschriften von Bickenbacher Bürgerinnen und Bürgern unter den Appell an die Gemeindevertretung in Bezug zur Gesamtzahl der Einwohner*innen (5.816) gesetzt wurde.
Setze man die Zahl 752 dagegen in Bezug zur Zahl der Wahlberechtigten (4.585 am Tag der Bürgermeisterstichwahl am 22.10.2017), ergebe sich ein Wert von 16,4 Prozent.




Artikel vom 7. Februar 2018:



Artikel vom 31. Januar 2018:




Wir stellen fest, dass die Zahl der Wahlberechtigten zur Bewertung der Appell-Unterschriften ebenfalls nicht taugt. Schließlich gehen bei einer Wahl ja nicht 100% der Wahlberechtigten an die Urnen.


Hätte man so verfahren, um die für die Parteien CDU und SPD bei der Kommunalwahl 2016 abgegebenen Stimmen zu bewerten - der letzten nicht ausschließlich personenbezogenen Wahl zu Themen unserer Gemeinde -, sähe das Ergebnis folgendermaßen aus:

CDU = 16,75% aller 4.515 wahlberechtigten Bickenbacher*innen [100% : 4.515 = 37,1% : X]

SPD = 16,34% aller 4.515 wahlberechtigten Bickenbacher*innen [100% : 4.515 = 36,2% : X]


Zur Bewertung der 752 Unterschriften unter den Appell bietet sich daher folgende Relation an:

An der Kommunalwahl 2016 beteiligten sich 2.318 Bürger*innen. Dies entsprach einer Wahlbeteiligung von 51,3%.

Dabei erhielten
    CDU 37,1%
    SPD 36,2%
der abgegebenen Stimmen.

Übertragen auf die Zahl der Unterstützer*innen des Appells hätte eine Partei mit 752 Stimmen
    32,4%
der Stimmen erhalten. Eine solche Partei befände sich auf dem Level der ’Volksparteien‘ CDU und SPD.


Bei einem anderen Vergleich mit absoluten Zahlenwerten böte sich das Bundestagswahlergebnis 2017 in Bickenbach an. Bei dieser Wahl hatten 830 Bürger*innen die SPD gewählt.


Oder anders argumentiert: Präsident Obama wurde bei einer Wahlbeteiligung von rund 30% von rund 15% der wahlberechtigten Amerikaner*innen gewählt. Mit diesem Wahlergebnis wurde er Präsident.


Der entscheidende Referenzwert ist aber das notwendige Quorum für die Einleitung eines förmlichen Bürgerbegehrens: Stand Oktober 2017 (Bürgermeister-Stichwahl) wären dafür
    459 Unterschriften
erforderlich gewesen. Dieser Schwellenwert wurde um mehr als das 1,5-fache überschritten!

[Anmerkung: Ein Bürgerbegehren war nicht möglich, weil der Landesgesetzgeber im Jahr 2011 im Zuge verschiedener Beschleunigungsmaßnahmen für Bauvorhaben B-Plan-Satzungsbeschlüsse ausdrücklich vor Bürgerbegehren ’geschützt‘ hat...]






4. Zwischenbilanz am 25. Februar 2018


752 Bürgerinnen und Bürger Bickenbachs hatten mit ihrer Unterschrift an die Gemeindevertretung appelliert, den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans ’Nördlich der Darmstädter Straße‘ aufzuschieben. Damit sollte der Bürgerschaft vor der abschließenden Parlamentsentscheidung Gelegenheit gegeben werden, sich im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung der Ortsmitte einzumischen. Die Mehrheit der etablierten Parteien CDU-SPD-FDP hat am 25. Januar 2018 diesen Weg verschlossen und den Bebauungsplan beschlossen (Ausnahme Jörg Stanzel von der SPD), wohl wissend um die Konsequenzen daraus.

Wir Bürgerinnen und Bürger Bickenbachs haben mit dem Projekt ’Neue Mitte‘ der Investorengruppe ’Schlossallee GmbH‘ für die nächsten 80 Jahre eine schwere Hypothek zu schultern.
Das Bauvorhaben zeichnet sich aus durch ein sehr hohes Maß an Verdichtung (55 Wohneinheiten, dazu Büros und Einzelhandel), Vernichtung von Grünflächen, großvolumiges Zubetonieren der Ortsmitte und Zunahme des Verkehrs in der Darmstädter Straße. Obendrein wurde die Chance vertan, zu einem Teil bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Die Lebens- bzw. Aufenthaltsqualität in der Darmstädter Straße bewegt sich zukünftig gegen Null.

Die CDU-SPD-FDP-Mehrheit in der Gemeindevertretung ist diesen Weg sehenden Auges und wider besseres Wissen gegangen.
Man glaubte, darauf verzichten zu können, sich vor der Aufstellung eines Bebauungsplans in der Ortsmitte zunächst grundsätzlich mit deren wünschenswerten Entwicklung zu befassen und Zielvorstellungen zu definieren, denen die Bauleitplanung zu folgen hätte. So gab es nichts, was man der ’Schlossallee‘-Planung hätte entgegensetzen können. Der Vorschlag, ein Planungsbüro mit einer Konzept- bzw. Alternativplanung zu beauftragen, wurde verworfen. Die Idee für einen städtebaulichen Wettbewerb wurde ignoriert. Der Aufforderung, sich der Fachkompetenz der Bau- und Architekturfachbereiche der Darmstädter Hochschulen zu bedienen, wurde nicht gefolgt. KOMM, A äußerte schon sehr früh Kritik an der Investorenplanung. Dies wurde zu den Akten gelegt. Die aus der Bürgerschaft in den beiden Offenlegungsverfahren eingebrachten, insgesamt über 180 Anregungen wurden nahezu komplett abgelehnt. Das alternative Planungskonzept der Bürgerinitiative bekam keine Chance.
In der Konsequenz läuft dies auf eine Zerstörung der Bickenbacher Ortsmitte hinaus!

Dazu wurden fast hektisch vollendete Tatsachen geschaffen.
Noch vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wurde
  • die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplans erst begonnen, als die Schlossallee GmbH die für ihr Projekt notwendigen Flächen praktisch komplett in Händen hatte, (da braucht man Konkurrenz nicht mehr zu fürchten)

  • der Verkaufsbeschluss für die gemeindeeigenen Grundstücke der ehemaligen Gaststätte ’Zur Rose‘ und einer Teilfläche des Hauses Burger deutlich unter Wert genau an diesen Investor gefasst,

  • möglicherweise erhaltenswerte Gebäude Rose und Vorderhaus der ehemaligen Metzgerei Schemel abgerissen trotz durch die Gemeindevertretung zuvor beschlossener Veränderungssperre.

  • Der Verkauf der Grundstücke Rose und einer Teilfläche Burger wurde jetzt vollzogen, ohne die Beschlussfassung der Gemeindevertretung über einen Antrag zur Aufhebung des Verkaufsbeschlusses abzuwarten, ohne eine diesbezügliche Anfrage an den Gemeindevorstand zu beantworten und ohne einen Bescheid der Kommunalaufsicht über eine entsprechende Beschwerde abzuwarten.
Das lässt die Frage aufkommen, ob hier ein Investor nicht in unzulässiger Weise begünstigt worden ist.

Gleichzeitig ist zu hören, dass Bürgerinnen und Bürger, die heftige Zweifel und Kritik äußern, durch Andeutung von juristischen Konsequenzen zum Schweigen gebracht werden.
Bürgerbeteiligung in Bickenbach ist offenbar nicht erwünscht.


Bickenbach, am 25. Februar 2018
Ulrich Friedrich Koch



...




.........ehemalige Metzgerei Schemel am 24. November 2017...................ehemalige Gaststätte 'Zur Rose' am 18. November 2017..........




......................Blick von der Darmstädter Straße über das Baugelände des 'Schlossallee'-Projekts am 23. Februar 2018......................






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