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30.10.2020KOMM,A-Anfragen an den Gemeindevorstand im Jahr 2020
von
Ulrich Friedrich Koch
Laut § 50 der Hessischen Gemeindeordnung gehört zu den Aufgaben der Gemeindevertretung die Überwachung der gesamten Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstends, insbesondere der Verwendung der Gemeindeeinnahmen. 'Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter und der Fraktionen zu beantworten.'
Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden, die vom Bürgermeister in alleiniger Verantwortung wahrgenommen werden.

Die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung regelt das Fragerecht in § 16 u.a. wie folgt:
'Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können zum Zwecke der Überwachung der Verwaltung schriftliche Anfragen ( ) an den Gemeindevorstand stellen. ( ) Die Anfragen sind bei der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung einzureichen. ( ) Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfragen schriftlich oder mündlich in einer Sitzung der Gemeindevertretung.'


Die Fraktion KOMM, A stellte im Jahr 2020 Fragen zu folgenden Themen:
  1. Abbruch Nebengebäude Steingasse 2

  2. Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Seeheim-Jugenheim, Alsbach-Hähnlein und Bickenbach

  3. Nato-Tanklager südlich der Major-Plagge-Kaserne

  4. Birkenallee an der Jugenheimer Straße

  5. Wirtschaftspläne und Abrechnungen für die Kita Sonnenland durch die AWO-Family

  6. Information der Öffentlichkeit über die veränderte Planung für die Ortsmitte

  7. Öffentliche Äußerungen des Bürgermeisters zur Bauleitplanung 'Nördlich der Darmstädter Straße'

  8. Öffentliche Äußerungen des Investors Herrn Petersmann zur Bauleitplanung 'Nördlich der Darmstädter Straße'

  9. Abbruch Nebengebäude Steingasse 2

  10. Energieausweis für das / energetische Sanierung des Rathauses

  11. Bebauungsplan 'Östlich der Waldkolonie' aus dem Jahr 2007

  12. Radschnellverbindung Darmstadt - Mannheim/Heidelberg

  13. Energieausweis für das / energetische Sanierung des Rathauses


Nachfolgend werden alle Themen, Fragen und das Datum der Fragestellung chonologisch aufgelistet.
Die Antworten des Gemeindevorstandes werden mit Datum ihrer Bekanntgabe an gleicher Stelle veröffentlicht, sobald sie vorliegen.




  1. Abbruch Nebengebäude Steingasse 2

    Frage vom 21.01.2020

    Der Gemeindevorstand hat Ende Oktober beschlossen, das Nebengebäude auf dem gemeindeeigenen Grundstück Steingasse 2 abzubrechen.
    Im Entwurf der Haushaltes 2020 wurden für diesen Zweck 20.000 Euro eingestellt.
    Die Gesamtanlage Bachgasse/Steingasse steht als Kulturdenkmal unter Ensembleschutz.




    Fotos: Koch vom 19.01.2020

    Zu diesem Thema haben wir folgende Fragen:

    1. Welcher bauliche Schaden wurde wann festgestellt?

    2. Wodurch wurde dieser Schaden verursacht? Gibt es diesbezüglich irgendeinen ursächlichen Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose' im Dezember 2017? Gab es eine Beweissicherungsdokumentation seitens des Investors 'Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG' bei den direkten Nachbarn, wie es seitens des Bürgermeisters gegenüber einem Anlieger Anfang des Jahres 2018 mitgeteilt worden war?

    3. Wer hat wann Art und Höhe des Schadens festgestellt? Können der Gemeindevertretung entsprechende Schriftsätze bzw. Gutachten zur Kenntnis gebracht werden?

    4. Aufgrund welcher Begutachtung ist eine Sanierung des Schadens nicht erwogen worden?

    5. Wie kommt die Höhe des Betrages im Haushaltsentwurf 2020 zustande?

    6. Wurde die Denkmalschutzbehörde eingeschaltet?

    7. Stimmen Mutmaßungen, dass das so freiwerdende Gelände für die Entwässerung des 'Schlossallee-Bauprojekts' benötigt wird? Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Absprachen mit der 'Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG' oder deren Vertreter*innen?

    8. Welche Lasten und Beschränkungen sind im Grundbuch für das Grundstück Steingasse 2 eingetragen?


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 06.02.2020

      1. Im Rahmen einer Besichtigung bezüglich der Instandsetzung der Gebäudefassade wurde von einem Architekten der Schaden festgestellt und der Verwaltung gemeldet.

      2. Nach Mitteilung des Architekten steht dieser Schaden nicht im Zusammenhang mit den erfolgten Abbrucharbeiten auf dem Nachbargrundstück. Die angesprochene Beweissicherung sollte von Seiten des Bauherrn vor Beginn des Neubaus durchgeführt werden.

      3. Siehe Antwort zu 1. Der Schaden wurde nur mündlich gegenüber der Verwaltung geäußert, diesbezügliche Schriftsätze liegen nicht vor.

      4. Aufgrund der Begutachtung durch den Architekten.

      5. Grobe Kostenschätzung

      6. Die denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde mit Datum vom 04.12.2019 erteilt. Eine Beauftragung des Architekten erfolge in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 28.10.2019.

      7. Diese Mutmaßungen stimmen nicht. Das Niederschlagswasser soll wie ursprünglich vorgesehen über das Grundstück „Steingasse 4“ in Richtung Bachgasse geführt werden. Für das Anwesen „Steingasse 2“ gibt es folgerichtig keine diesbezügliche Grunddienstbarkeit.

      8. Siehe Antwort zu 7


      Am 18. Februar 2020 schrieben wir Bürgermeister Hennemann an und baten um eine vollständige Beantwortung unserer Fragen:

      Benennung fehlender oder unvollständiger Antworten auf unsere Fragen

      Die Ergänzung der fehlenden Antworten steht auch nach dem 14.05.2020 weiter aus!






  2. Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Seeheim-Jugenheim, Alsbach-Hähnlein und Bickenbach

    Frage vom 21.01.2020


    Wurde im Vorfeld der Bildung des neuen Ordnungsbehördenbezirks beim Land Hessen Mittel zur Förderung Interkommunaler Zusammenarbeit beantragt?
    Gibt es einen Zuwendungsbescheid und wenn ja in welcher Höhe?
    Falls keine Förderung beantragt wurde bitten wir um eine Erklärung über den Grund der Unterlassung.


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 06.02.2020

      Eine Förderung eines reinen Ordnungsbehördenbezirkes ist im Rahmen der IKZ nicht möglich. Wenn wir das Aufgabenspektrum als Verwaltungsbehördenbezirk erweitern, wäre eine Fördersumme je Kommune von 25.000 Euro möglich.






  3. NATO-Tanklager südlich der Major-Plagge-Kaserne

    Frage vom 21.01.2020


    Im Darmstädter Echo wurde am 21. Januar 2020 darüber berichtet, dass in dem NATO-Tanklager südlich der Major-Plagge-Kaserne bis zu 40,7 Millionen Liter Kerosin vorgehalten werden.
    Sind dem Gemeindevorstand in diesem Zusammenhang irgendwelche Katastropenschutz-Planungen beziehungsweise Schutzmaßnahmen gegen terroristische Anschläge bekannt? Ist die Bickenbacher Ordnungsbehörde und/oder die Feuerwehr in irgendeiner Weise in solche Schutzmaßnahmen eingebunden?


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 06.02.2020

      Es wird geprüft, ob bezüglich der Frage Antworten in öffentlicher Sitzung gegeben werden dürfen oder ob dem ggf. Geheimhaltungspflichten gegenüberstehen.


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020

      Bürgermeister Hennemann verweigert eine schriftliche Antwort - daher hier eine sinngemäße Wiedergabe seiner mündlichen Stellungnahme:

      Das NATO-Tanklager liege außerhalb des Bickenbacher Gemeindegebietes. Daher sei die Gemeinde dafür nicht zuständig. Es gebe keine Alarm- bzw. Gefahrenabwehrpläne. Mit Katastrophenschutz und Feuerwehren würden Übungen durchgeführt. Die Bickenbacher Feuerwehr sei da aber nicht eingebunden.






  4. Birkenallee an der Jugenheimer Straße

    Frage vom 21.01.2020


    Im Sommer und Herbst 2019 fanden Baumpflgemaßnahmen an der Birkenallee entlang der Jugenheimer Straße statt. Dabei wurden keine Ersatzpflanzungen vorgenommen.
    Nach eigener Zählung fehlten bereits im Sommer 2017 von ehemals 96 Birken 24. Sechs Birken waren offensichtlich abgestorben.
    Ist dem Gemeindevorstand bekannt, ob seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg Ersatzpflanzungen vorgesehen sind? Hat sich der Gemeindevorstand ggfs. beim Landkreis um Ersatzpflanzungen bemüht? Falls nicht, kann dies nachgeholt werden?



    Foto: Koch vom 03.02.2020


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020

      Bürgermeister Hennemann verweigert eine schriftliche Antwort - daher hier eine sinngemäße Wiedergabe seiner mündlichen Stellungnahme:

      Die Gemeinde Bickenbach sei für die Birkenallee nicht zuständig.






  5. Wirtschaftspläne und Abrechnungen für die Kita Sonnenland durch die AWO-Family

    Frage vom 12.03.2020


    Unter Hinweis auf finanzielle Unregelmäßigkeiten der AWO-Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden sowie Kritik an der Abrechnung von Kindertagesstätten durch den Arbeiter- Samariter-Bund bitten wir um Auskunft:
    Wurden und werden die Wirtschaftspläne und die Abrechnungen der AWO-Family für die Kita Sonnenland geprüft und wenn ja wie bzw. durch wen?


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020, gegeben im Rahmen des Berichts des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung

      Prüfung der Jahresrechnung AWO family gGmbH

      Die Verwaltung hat auf Grund der Jahresabschlussarbeiten eine Prüfung der Abrechnungen der Jahre 2018 und 2019 geplant. Diese sollte am 18.03.2020 in den Räumen der AWO family gGmbH stattfinden, wurde aber auf Grund der Pandemie verschoben. Nun haben wir Kontoauszüge der Sachkonten, eine Personalstellenanalyse und einige Sachfragen schriftlich an die AWO family gGmbH gesendet, um die Prüfungstätigkeit unter den momentanen Bedingungen zu beginnen.






  6. Information der Öffentlichkeit über die veränderte Planung für die Ortsmitte

    Frage vom 12.03.2020


    Hält der Bürgermeister es für demokratisch legitim, die ihm vorliegende Planung des Investors zur Ortsmitte der Bürgerschaft vorzuenthalten?


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020

      Bürgermeister Hennemann verweigert eine schriftliche Antwort - daher hier eine sinngemäße Wiedergabe seiner mündlichen Stellungnahme:

      Er könne nicht verstehen, wie der Fragesteller zu der Aussage komme, die Planung für die 'Neue Mitte' werde vorenthalten. Der Bauherr habe breit informiert.






  7. Öffentliche Äußerungen des Bürgermeisters zur Bauleitplanung 'Nördlich der Darmstädter Straße'

    Frage vom 12.03.2020


    In dem Bericht des Darmstädter Echos vom 14. Februar 2020 wird Bürgermeister Hennemann mit verschiedenen Äußerungen zitiert:

      a) 'Bei der Planung seien der Planungsausschuss und die Fraktionschefs einbezogen gewesen.′ (indirektes Zitat)
      Wie hat die 'Einbeziehung' von Fachausschuss und Fraktionschefs bei der Planung konkret ausgesehen?

      b) ′Der Bauherr habe bereits frühzeitig vor dem informellen Verfahren über seine konzeptionellen Vorstellungen informiert.′ (indirektes Zitat)
      Wann, wo und wie ist diese 'frühzeitige' Information erfolgt?

      c) ′So wurde dem Wunsch vieler Bürger Rechnung getragen, die wissen wollen, wann der Stillstand in der Ortsmitte beendet wird, der durch die Klage eines direkten Anwohners verursacht wird.′ (wörtliches Zitat).
      Mit welcher Form der Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Bürgerschaft wurde dem Wunsch vieler Bürger Rechnung getragen den Stillstand in der Ortsmitte zu beenden?
      Wie genau hat sich die Normenkontrollklage zu einem Stillstand in der Ortsmitte ausgewirkt und für genau welche Zeiträume?


    Im Bergsträßer vom 26. Februar 2020 wurden diese Äußerungen teilweise erneut wiedergegeben. Darüber hinaus wird Bürgermeister Hennemann zitiert,

      d) 'dass Mitglieder der Bürgerinitiative ( ) den gemeindlichen Gremien ihre Legitimation absprächen.' (indirektes Zitat)
      Wann und wo genau sind solche Äußerungen gefallen, die über eine legitime Kritik an den gemeindlichen Gremien hinaus gegangen sind?


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020

      Bürgermeister Hennemann verweigert eine schriftliche Antwort - daher hier eine sinngemäße Wiedergabe seiner mündlichen Stellungnahme:

      Zum gesamten Themenkomplex seien sehr umfangreich öffentliche Äußerungen getätigt worden. Diese seien sowohl vom Fragesteller, als auch auf dessen Homepage teilweise falsch wiedergegeben worden.
      Der Stillstand resultiere aus der Normenkontrollklage.
      Auf der Homepage der BI Ortsmitte Bickenbach sei in einem Beitrag den gemeindlichen Gremien die Legitimation abgesprochen worden. Dieser Beitrag sei ohne Angabe eines Autors veröffentlicht worden.






  8. Öffentliche Äußerungen des Investors Herrn Petersmann zur Bauleitplanung 'Nördlich der Darmstädter Straße'

    Frage vom 12.03.2020


    Im Bergsträßer vom 26. Februar 2020 wird Investor Petersmann wörtlich zitiert:
    'Aber die Grundstücke wurden auf Basis eines verabschiedeten B-Plans von zwei regional verwurzelten Familien erworben und befinden sich in ihrem Eigentum.'

    Ist dem Gemeindevorstand bekannt, ob es nach dem B-Plan-Beschluss 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' am 25.01.2018 und vor dem VGH-Urteil zur Unwirksamkeit dieses B-Plans am 9.05.2019 bezüglich des Geländes der 'Neuen Mitte' Eigentumsübertragungen gegeben hat?
      [Bisheriger Kenntnisstand war auf Grund von Äußerungen Bürgermeister Martinis, dass die Investorengemeinschaft alle fraglichen Grundstücke bis Herbst 2016, also zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses für den genannten B-Plan, erworben hatte.]


    Nur in der fraglichen Zeitspanne konnten die Eigentümer und Investoren auf höhere Ausnutzungsziffern bauen.
    Wurden im Vorfeld bzw. während des Bauleitplanverfahrens 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' seitens der Gemeinde irgendwelche diesbezüglichen Zusagen über die Bebaubarkeit gemacht?


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020

      Bürgermeister Hennemann verweigert eine schriftliche Antwort - daher hier eine sinngemäße Wiedergabe seiner mündlichen Stellungnahme:

      Über Grundstücksgeschäfte Dritter könne der Gemeindevorstand keine Aussagen tätigen.






  9. Abbruch Nebengebäude Steingasse 2

    Frage vom 12.03.2020


    Wurde vor Beschluss über den Abbruch des Nebengebäudes in der Steingasse 2 die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Vorkommen von Fledermäusen eingeschaltet? (siehe auch "Artenschutzbericht zur Wohngebietsentwicklung 'Nördlich der Darmstädter Straße' vom Juli 2017, hier die Seiten 5, 6 und 11)


      Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.05.2020

      Bürgermeister Hennemann verweigert eine schriftliche Antwort - daher hier eine sinngemäße Wiedergabe seiner mündlichen Stellungnahme:

      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg habe alle Fachleute eingeschaltet.
      Ausgangspunkt für die Niederlegung des Nebengebäudes sei der Sachverhalt, dass ein Riss im Mauerwerk festgestellt worden sei. Durch Fachleute sei darauf hin eine 'dramatische Mauerwerksverschiebung' attestiert worden.
      Auf dem Grunstück lägen keine weiteren Belastungen.






  10. Energieausweis für das / energetische Sanierung des Rathauses

    Frage vom 03.09.2020 (mündlich)


    Ergebnis der Haushaltsberatungen 2019 war, anstelle einer Klimaanlage im Rathaus zunächst eine energetische Sanierungsplanung einschließlich eines Energieausweises erstellen zu lassen. Wie ist der Sachstand in dieser Angelegenheit?


      Antwort des Gemeindevorstandes am 03.09.2020 mündlich, sinngemäß wiedergegeben

      Mit zwei Energieberatern habe es Gespräche gegeben. Gerechnet werde mit Kosten in Höhe von 4.500 Euro für ein entsprechendes Gutachten.
      Wegen einer zunächst verfügten Haushaltssperre und der Folgen der Corona-Pandemie sei man nicht weitergekommen.






  11. Bebauungsplan 'Östlich der Waldkolonie' aus dem Jahr 2007

    Frage vom 29.10.2020


    Der gültige Bebauungsplan 'Östlich der Waldkolonie' aus dem Jahr 2007 enthält gem. § 9 Abs. 1 BauGB u.a. folgende Festsetzung: 'Einfriedungen sind ausschließlich an der festgesetzten Abgrenzung zwischen dieser Fläche und der festgesetzten nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.'
    Im Darmstädter Echo vom 23. Oktober diesen Jahres wurde über die individuellen Ortstermine der Verwaltung bei den jeweiligen Grundstückseigentümern u.a. wie folgt berichtet: 'So sollte die jeweilige Fläche eigentlich nicht eingezäunt und als Wiese mit Obstbäumen bepflanzt werden. Allerdings soll wegen der Wildschweinproblematik ein Wildschutzzaun genehmigt werden.'
    Entspricht diese Darstellung der von der Verwaltung / dem Bürgermeister für die Gemeinde geäußerten Position?
    Wenn ja, wie schätzt der Gemeindevorstand den offensichtlichen Widerspruch zu den Festlegungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 2007 ein?
    Ist eine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplans als Beschlussvorlage an die Gemeindevertretung geplant?


      Antwort des Gemeindevorstandes am 29.10.2020 mündlich erteilt im Rahmen des Berichts des Gemeindevorstandes

      'Ein Wildzaun ist zulässig. Ein Wildzaun ist keine Einfriedung. Keiner will Wildschweine im Wohnzimmer sitzen haben.'

      Vorbemerkung: Bericht des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2020
      'Waldkolonie
      Die vereinbarte Vorgehensweise wurde mit dem ersten Schritt, der Beratung, an den vergangenen beiden Samstagvormittagen begonnen.
      Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass in der überwiegenden Anzahl der Grundstücke nur wenige Maßnahmen notwendig sind.
      Neben einigen Grundstücken, die die Maßgaben vollständig erfüllt haben sind bei anderen die Ausgestaltung des Rasens zu einer Wiese umzusetzen oder bauliche Anlagen (Hütten) zu versetzen. Eine Einfriedung mit einem großmaschigen Wildschutzzaun wird von der Verwaltung nicht als problematisch angesehen. Ein Schwimmteich und ein Wasserbiotop müsste zurückgebaut werden.
      Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass nun die Ergebnisse der Begehung in einem Jahr neu diskutiert/bewertet werden.'
      (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2020)






  12. Radschnellverbindung Darmstadt - Mannheim/Heidelberg

    Frage vom 29.10.2020


    Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Beschlusses der Gemeindevertretung, Vorlage 2019/149, vom 6. Februar 2020?

    'Beschluss: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsverband Metropolregion Rhein-Neckar die Grundlagen für eine Anbindung Bickenbachs an die projektierte Radschnellwegverbindung Darmstadt - Mannheim zu ermitteln.
    Hierbei sind Informationen bezüglich möglicher Trassen, Maßnahmenträger, Fördermöglichkeiten und Umsetzungszeiträume auf Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie zusammenzustellen.
    Die Ergebnisse sind inhaltlich im PLU-Ausschuss zu behandeln.'



      Antwort des Gemeindevorstandes am 29.10.2020 mündlich erteilt im Rahmen des Berichts zu den Beschlüssen der Gemeindevertretung, hier sinngemäß wiedergegeben

      Die Gemeinde sei tätig geworden. Seitens der Verwaltung seien mehrere Telefonate zur Machbarkeitsstudie geführt worden. Wegen der Corona-Pandemie gebe es erst jetzt ein neues Radforum zur Koordinierung. Zurzeit werde die Frage geklärt, ob es überhaupt eine Radschnellverbindung geben werde. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie seien nicht in Stein gemeißelt.
      Vom Kreis habe man die Auskunft bekommen, dass die beteiligten Kommunen zusammengerufen werden sollen. Die Baulast einer solchen Radschnellverbindung liege bei den jeweils tangierten Kommunen.

      'Radschnellweg Beschluss von Februar 2020
      - Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen
      Am 26.10. gab es ein Infotreffen, beide Metropolregionen zu verbinden.
      Gespräche mit dem Landkreis und der Verwaltung werden geführt.
      Die Angelegenheit soll im PLU-Ausschuss weiter beraten werden.'
      (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2020)






  13. Energieausweis für das / energetische Sanierung des Rathauses

    Frage vom 29.10.2020


    Wie ist der Sachstand bezüglich der Erstellung eines Energieausweises bzw. einer Planung für eine energetische Sanierung des Rathauses?


      Antwort des Gemeindevorstandes am 29.10.2020 erteilt im Rahmen des Berichts zu den Beschlüssen der Gemeindevertretung

      'Bürgermeister Hennemann teilt mit, dass auf Wunsch der Gemeindevertretung ein ein Gutachten in Auftrag gegeben wird. Die Kosten beziffert er mit ca. 4.500 ¤.'
      (Zitat aus dem Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2020)






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