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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 31.05.2011 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 16.06.2011

Gegenstand/Thema: Energieversorgung

Beschlussvorschlag
Bickenbacher Erklärung

Die Gemeindevertretung Bickenbach fordert die Verantwortlichen in Bund und Land auf, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um alle Atomkraftwerke so schnell wie möglich abzuschalten und insbesondere Biblis A und B nicht wieder ans Netz zu nehmen. Auf eine geordnete Entsorgung, bei Kostenübernahme durch die Betreiber, ist dabei besonderer Wert zu legen.

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Erklärung an alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie den Kreis Darmstadt-Dieburg zu leiten mit dem Appell, sich anzuschließen. Auch alle Darmstadt-Dieburger Landtags- und Bundestagsabgeordneten sollen hierzu aufgefordert werden.

Der Gemeindevorstand wird darüber hinaus beauftragt, den kommunalen Strombedarf komplett durch erneuerbare Energien (Ökostrom) zu decken, um somit eine Vorbildstellung ohne die Nutzung von Atomenergie einzunehmen.
 
Begründung
Diese Erklärung enthält eine sinngemäße Übernahme eines Antrages an die Zwingenberger Stadtverordnetenversammlung vom 14. April 2011, der in wesentlichen Teilen mit Mehrheit beschlossen worden ist.

Die Ereignisse in Japan haben uns erneut die Risiken der Kernenergie vor Augen geführt. Auch technisch und wissenschaftlich erfahrene und erfolgreiche Länder wie Japan sind nicht in der Lage, alle mit der Nutzung der Kernenergie verbundenen Gefahren unter allen Umständen sicher zu beherrschen. In Abwägung der Vorteile und Risiken der Technologie sind wir der Auffassung, dass die bestehenden so genannten 'Restrisiken' etwaige Vorteile bei weitem überwiegen. In Verantwortung für unsere Mitbürger und deren Kinder, für unsere Umwelt und letztlich auch in der Verantwortung gegenüber uns selbst muss daher die Nutzung dieser Technologie so schnell wie möglich beendet werden.

Bickenbach liegt innerhalb der 20km-Evakuierungszone des Atomkraftwerkes in Biblis und ist damit bei einem Unfall von der Bedrohung direkt betroffen.

Die bisherige Risikobewertung von Atomanlagen beruht auf der Annahme, dass infolge eines Ereignisses katastrophalen Ausmaßes jeweils nur ein einzelnes Störereignis auftritt und auch nur ein solches einzelnes Störereignis dann technisch beherrscht werden muss. Erdbeben und Überflutung bzw. Zerstörung durch Tsunami stellen aber zwei Folgen ein und desselben Ereignisses katastrophalen Ausmaßes (Seebeben vor der japanischen Pazifikküste) dar, welche in unmittelbarer Abfolge auftraten und in ihrer Kombination de facto zu einem vollständigen Versagen des Sicherheitskonzeptes führten. Damit sind auch alle bisherigen in Deutschland angestellten Risikobewertungen gleichermaßen hinfällig.

Durch intelligentes Strommanagement, Einsatz alternativer Energiegewinnungssysteme und Energieeinsparungen ist ein Verzicht auf Atomenergie möglich. Kurzfristige Komfortbeeinträchtigungen und eventuell zwischenzeitlich entstehende Mehrkosten sollen in Kauf genommen werden.

Diese Entscheidung erscheint umso mehr gerechtfertigt, als noch immer die Frage nach dem 'Wie' der Entsorgung und der dabei zu gewährleistenden Sicherheit für viele Jahrhunderte nicht beantwortet ist. Gleiches gilt für die dabei entstehenden Kosten. Nach dem Verursacherprinzip haben diese Kosten die Betreiber zu übernehmen, eine Steuerfinanzierung darf hier nicht erfolgen.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 02/2011.06

Votum: Abgelehnt (Ja:2 Nein:21)Beschluss am: 08.03.2012
 
Beschluss
Subsummiert im Beschluss über den Antrag zum Haushalt 2012, Punkt 4.
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