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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 25.05.2016 |
Status: angenommen |
zur GV-Sitzung am: 09.06.2016 |
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Gegenstand/Thema: Kommunaler Lastenausgleich Müllentsorgung |
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Beschlussvorschlag |
- Sozial bedürftige Familien/Haushalte (nach eigener Einschätzung) mit pflegeabhängigen Personen, die unter chronischer Inkontinez leiden, und/oder mit Kleinkindern bis zum abgeschlossenen zweiten Lebensjahr erhalten auf Antrag pro anspruchsberechtigter Person einen 'Kommunalen Lastenausgleich' zu den lebenssituationsbezogenen Mehraufwendungen für die Müllentsorgung.
- Die Anspruchsberechtigung ist von den AntragstellerInnen
• für pflegeabhängige Personen durch eine eidesstattliche Versicherung oder Vorlage eines ärztlichen Attests und • für Kleinkinder durch einmalige Vorlage der Geburtsurkunde sowie • den Nachweis über den ersten Wohnsitz in der Gemeinde Bickenbach zu belegen.
- Die Höhe des 'Kommunalen Lastenausgleichs Müllentsorgung' wird festgesetzt pro Jahr und anspruchsberechtigter Person auf die Leistungsgebühr für
6 Leerungen bei einer 50 Liter Tonne 4 Leerungen bei einer 80 Liter Tonne und 2 Leerungen bei einer 120 Liter Tonne.
- Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich.
Der Anspruchszeitraum beginnt rückwirkend mit dem Beginn des Kalenderjahres 2016 . Mit dem ZAW ist erneut über Möglichkeit und Konditionen einer Verrechnung mit den Müllgebühren pro Haushalt zu verhandeln.
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Begründung | Die Bereitstellung eines 'Kommunalen Lastenausgleichs' als Kompensation für erhöhtes Müllaufkommen durch Entsorgung von Windeln in Privathaushalten wurde mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2013 ersatzlos gestrichen. Der Anlass, Sparauflagen der Kommunalaufsicht zu genügen, besteht nicht mehr. Die Belastung des kommunalen Haushaltes durch diesen speziellen Lastenausgleich war zuvor nicht sehr hoch, die Entlastungswirkung für Privathaushalte unter Umständen und über bestimmten Lebenslagen temporär durchaus beachtlich. Wir sollten wieder zur Praxis zurückkehren, Familien bei einer Entscheidung zum Kind und Menschen mit Inkontinenzproblemen finanziell zu entlasten.
In den Haushalt 2016 wurden die dafür voraussichtlich notwendigen Mittel in Höhe von 3.500 Euro bereits eingestellt. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 07/2016.06 GVG-Vorlage Nummer: 2016/063
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 07/2016.06] |
| Votum: Zugestimmt (Ja:24 Nein:0) | Beschluss am: 09.06.2016 | | Beschluss | Punkt 3 des Antrages wurde in folgender Fassung beschlossen: 'Die Höhe des 'Kommunalen Lastenausgleichs Müllentsorgung' wird festgesetzt pro Jahr und anspruchsberechtigter Person auf die Leistungsgebühr für 4 Leerungen bei einer 80 Liter Tonne (zzt. 51,20 Euro)'
Nach Rücksprache seitens der Verwaltung mit dem ZAW wurde der letzte Satz unter Punkt 4 gestrichen.
Auf Antrag der FDP-Fraktion wird die weitere Gewährung eines 'Kommunalen Lastenausgleichs Müllentsorgung' zum Jahresende 2021 überprüft. |
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