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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 06.12.2016 Status: erledigt/zurückgezogen  zur GV-Sitzung am: 15.12.2016

Gegenstand/Thema: Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Änderungen zum B-Planentwurf

Beschlussvorschlag
In den Entwurf des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' in der Fassung vom 1.12.2016 ist

  1. für das Gebiet 1 folgende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB aufzunehmen:

    'Sozialer Wohnungsbau
    Eine Geschossfläche von 1.400m² muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnbauförderung gefördert werden könnten.'


  2. und sind

  3. für die Gebiete 1 und 2 gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO Festsetzungen zu treffen

    • zur Höchstzahl der Wohneinheiten
    • zur maximalen Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der Abstellplätze für Fahrräder.

 
Begründung
(mündlich)
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 11/2016.12
GVG-Vorlage Nummer: 2016/079-3-1

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 11/2016.12]

Diese Antrag wurde im Planungs- und Bauausschuss am 6. Dezember 2016 beraten:

Nach langer Debatte gab es auf Wunsch der SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung zur internen Beratung. Zwischenzeitig war der Bürgermeister zur internen Beratung der SPD hinzugestoßen.
Nach der Situngsunterbrechung teilte die SPD mit, man habe sich auf eine Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten für das Projekt des Investors auf den Wert 55 verständigt. Diese Festsetzung, die später auch als Änderung zum Bebauungplanentwurf beschlossen worden ist, liegt um 5 Einheiten über der Zahl, welche der Investor selbst zuletzt auf der Bürgerversammlung am 30. Nobember 2015 als Wert für sein Bauvorhaben angegeben hatte.

Vor Eintritt in das Abstimmungsverfahren beantragte KOMM,A eine Vertagung der Beschlussfassung unter Hinweis auf fehlende Voraussetzungen für eine Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs:
  • Es gibt kein Modell des gesamten Bauprojekts, um sich dessen Einfügung in die Umgebungsbebauung dreidimensional vorstellen zu können.

  • Zur fachlichen Bewertung des geplanten Projekts fehlt eine 'zweite Meinung', externes architektonisches Fachwissen zum Beispiel im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens.

  • Es fehlt jegliche Planung für die Tiefgarage.

  • Es liegt keine Planung für die Abgasführung aus der Tiefgarage vor.

  • Es fehlt eine qualifizierte Bewertung der Absicht, das anfallende Oberflächenwasser über unterirdische Pufferspeicher auf dem Grundstück in der Nähe des Landbachs aufzunehmen und versickern zu lassen.

Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde von allen anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung abgelehnt.

Der oben zitierte Antrag von KOMM,A zum Bebauungsplan selbst wurde bezüglich des Flächenanteils für Sozialen Wohnungsbau und der Festsetzung einer maximalen Zahl von KFZ-Stellplätzen von allen anderen Fraktionen -bei einer Enthaltung- abgelehnt [(2:6:1) und (2:7:0)]. Einer Festsetzung der Zahl der Wohneinheiten wurde zugestimmt.

Der Gemeindevertretung wurde die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' einschließlich verschiedener kleiner Änderungen gegen die Stimmen von KOMM,A mit Stimmen aller anderen Fraktionen zur Beschlussfassung empfohlen (6:2:1).

Der Antrag wurde von der KOMM,A-Fraktion zurückgezogen.
 
Erläuterung
Für die Gemeindevertretung am 15. Dezember 2016 legte KOMM,A einen überarbeiteten Antrag an Stelle dieses im Planungs- und Bauausschuss in großen Teilen abgelehnten bzw. verändertetn Antrages vor (siehe: KOMM,A-Antrag Nummer: 13/2016.12]).
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