KOMM,A
Die KOMMunale Alternative in Bickenbach

Startseite
KOMM,Aktuell
Termine
Kontakt
Unsere KandidatInnen
Unser Programm
Anträge von KOMM,A
KOMM,A-Center

KOMM,Aktuell

zurück zur Übersicht

10.04.2019Gemeindeparlament bleibt untätig hinsichtlich Sozialem Wohnungsbau und bezahlbarem Mietwohnungsbau
von
Ulrich Friedrich Koch
In Bickenbach fehlen nach wie vor sowohl Sozialwohnungen als auch bezahlbare Mietwohnungen.

Zwar hatte die Gemeindevertretung im Dezember 2015 auf Antrag von KOMM, A einen Beschluss zur Umsetzung eines entsprechenden Projekts Sozialer Wohnungsbau beschlossen, allein es fehlt seither an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung.

In unserem Antrag zum Geförderten Wohnungsbau zur Sitzung der Gemeindevertretung am 4. April 2019 wollten wir dem Gemeindevorstand einen Ablaufplan zur Umsetzung an die Hand geben.

Dieser Antrag wurde von den Fraktionen CDU, SPD und FDP abgelehnt.


Hier zunächst die von uns vorgetragene Begründung des Antrags:

"1. Zum Bedarf

'Tausende Menschen suchen in Pfungstadt eine Wohnung. Allein die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft hat eine Liste mit rund 1.600 Namen. Im Sozialamt sind 200 Pfungstädter gelistet, die auf eine Sozialwohnung warten. Dazu kommen die, die auf keiner Warteliste stehen.' (Zitat aus dem Darmstädter Echo vom 3. April 2019)

Diese Zahlen heruntergerechnet auf Bickenbach (etwa ein Fünftel der Bevölkerungszahl von Pfungstadt) ergibt 320 Wohnungssuchende beziehungsweise 40 Sozialwohnungssuchende.

Um die Zahl der bei der Gemeindeverwaltung gelisteten (Sozial-)Wohnungssuchenden und Informationen zum Sozialwohnungsbestand in Erfahrung zu bringen, richteten wir eine entsprechende Anfrage zum Bestand an Sozialwohnungen an den Gemeindevorstand.


2. Zur Untätigkeit der Gemeinde

'Die Gemeinde erklärt öffentlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.
Dazu wird der Gemeindevorstand beauftragt:
  • Einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,
  • sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus
  • ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'
Dies war der Wortlaut des am 19. Dezember 2015 einstimmig gefassten Beschlusses der Gemeindevertretung.

Bei der Bauleitplanung zur 'Neuen Ortsmitte', beschlossen am 25. Januar 2018, wurden ohne Not alle Gelegenheiten zur entsprechenden Verpflichtung des Investors 'Schlossallee GmbH' verstreichen gelassen.

Stattdessen setzte eine Mehrheit der Gemeindevertretung Hoffnung auf die vom Kreis Darmstadt-Dieburg beabsichtigte Gründung einer Kreiswohnbaugesellschaft. KOMM, A hatte schon damals argumentiert, dass, sollte eine solche Kreisgesellschaft tatsächlich begründet werden, kaum mit einem zeitnah zu realisierenden Wohnbauprojekt in Bickenbach zu rechnen sei. Diese Hoffnung zerschlug sich Mitte des Jahres 2018 mangels interessierter Kreiskommunen.

Die Antworten des Gemeindevorstandes auf mehrmalige Anfragen unserer Fraktion nach der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses vom Dezember 2015 bewiesen die Untätigkeit der Exekutive.


3. Zur Konkretisierung

Die Weiterentwicklung des Baugebietes Bachgewann liegt zurzeit auf Eis. Dafür wurden seitens der Verwaltung infrastrukturelle Engpässe ins Feld geführt. Insbesondere fehlten Kapazitäten der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Abwasserbehandlung.

[siehe als Belege hierfür:
Bürgermeister Martini hatte jedoch bereits im Verlauf der Beratungen um die Bauleitplanung 'Neue Mitte' im Jahr 2017 Engpässe bei den Kinderbetreuungseinrichtungen bestritten.
Mit dem beschlossenen Bau einer 4. Reinigungsstufe in der Kläranlage würden die Kapazitäten der Anlage deutlich erweitert, so die Verantwortlichen im Abwasserverband.
Die im Jahr 2018 vom Land gewährten Investitionsfördermittel sollen laut Beschluss des Gemeindeparlaments für den Bau einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung verwendet werden.
Trotzdem wurde das Baugebiet Bachgewann bisher nicht weiterentwickelt.

Der von der SPD-Fraktion ins Spiel gebrachte mögliche Standort für eine neue Kindertagesstätte im Haus Burger in der Steingasse 4 ist eine Illusion. Dem stehen Gründe des Denkmalschutzes und vor allem mangelnde Außenflächen entgegen.

Es gibt keine Alternative zur zeitnahen Weiterentwicklung des Baugebietes Bachgewann. Hier müssen Planungen für Kindertagestsätte, bezahlbare Mietwohnungen und Sozialwohnungen voran getrieben werden. Für den geförderten Wohnungsbau sind aber auch weitere Standorte in Bickenbach zu prüfen. Dazu dient die Abarbeitung der Punkte aus unserem Antrag.
Sich allein auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom Dezember 2015 zu berufen, wie aus den Reihen von CDU, SPD und FDP argumentiert wird, reicht ganz offensichtlich nicht aus.
Es fehlt der gute Wille!


Zum Abschluss ein Zitat aus dem Kommentar von Reinhard Breidenbach zur Wohnungsnot im Darmstädter Echo vom 20. Februar 2019:

' Pro Quadratmeter 16,54 Euro Kaltmiete in München und in Frankrurt immer noch 12,58 Euro - schockierende Zahlen für eine Durchschnittsverdiener-Familie mit Kindern. Der hilft es wenig, dass sich Bund und Länder darüber streiten, wer zu wenig Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, und ob etwa für Wohnungsbau vorgesehene Bundesmittel von den Ländern für irgendetwas verwendet wurden, bloß nicht für Wohnungsbau. Wohnraum ist ein sehr begrenzt verfügbares, wertvolles Gut, das nicht allein den Regeln des freien Marktes unterworfen werden darf. Wohnen ist Teil der Menschenwürde und steht somit unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Ein Hauptübel: In den zurückliegenden 20 Jahren hat die öffentliche Hand den sozialen Wohnungsbau sträflich vernachlässigt; eine Sünde, die sich nun rächt.Unglücklicherweise sind es nun aber nicht die Verursacher, die für diese Sünde büßen, sondern die Wohnungssuchenden. Das muss den Kommunen zu denken geben, ein Bewusstseinswandel ist dringend nötig: Sozialer Wohnungsbau ist kein lästiges Übel, sondern Erfüllung von Fürsorgepflicht.
( )
Es muss gebaut werden - aber sinnvoll. Heißt: in ökologisch und städtebaulich verträglicher Weise. Städte müssen atmen, brauchen Luftschneisen, dürfen nicht brachial mit Gebäuden zugepflastert werden. Viel 'Holz', das zu bewältigen ist.
Aber es geht, mit gutem Willen.'"



Zur Debatte in der Gemeindevertretung meldete sich als einziger Tim Schmöker, der Fraktionsvorsitzende der SPD. Sein Beitrag war kurz und knapp:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom Dezember 2015 sei ausreichend.
Bei dem damaligen Beschluss habe man ausschließlich ein neu zu erschließendes Baugebiet im Blick gehabt.
Die Realisierung einer Planung für eine Kinderbetreuungseinrichtung im Baugebiet Bachgewann koste die Gemeinde Teile der durch Umlegung erlangten Gemeindeflächen. Deshalb sei von seiner Fraktion das Haus Burger in der Steingasse in die Überlegungen mit einbezogen worden.
Im übrigen habe die Gemeinde in den letzten Jahren durch die Ausweisung neuer Baugebiete etwas für den Bau neuer Wohnungen getan. In Bickenbach habe die Einwohnerzahl dadurch um 13 Prozent zugenommen. In mehreren benachbarten Gemeinden und Städte dagegen seien in dieser Zeit keine neuen Baugebiete ausgewiesen worden.






Auf der Sitzung des Planungs-, Landwirtschafts- und Umwelt-Ausschusses am 26. März 2019 wurden folgende Argumente und Einschätzungen vorgetragen:

seitens der CDU:

Man möchte die Weiterentwicklung des Baugebietes Bachgewann abwarten. Leider habe die Verwaltung zurzeit viel zu tun.
Über den Antrag sei in der Fraktion sehr diskutiert worden. Unter Umständen müsse das Baugebiet Bachgewann weiter entwickelt werden. Man warte auf Informationen der Gemeindeverwaltung.
Der Parlamentsbeschluss von 2015 sei ausreichend. (Jochen Geis)


seitens der FDP:

Der Bürgermeister wird gefragt nach dem Sachstand Bachgewann. Von seiten der FDP sei der Beschluss der Gemeindevertretung vom Dezember 2015 mit dem Baugebiet Bachgewann 'gedanklich verbunden' gewesen; dieser Beschluss reiche aus.
Grundsätzlich müsse die Gemeindevertretung die Marschrichtung vorgeben. Sie müsse klären, wo was gewollt ist. Es müssten mehrere Wohnungen gebaut werden und es müssen genügend Kita-Plätze vorhanden sein.
Eine Verpflichtung von Investoren zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau, wie im Antrag gefordert, finde man nicht gut. (Christopher Schuldes)


seitens der SPD:

Ein zusätzlicher Beschluss der Gemeindevertretung zu dem aus dem Jahr 2015 sei nicht notwendig, auch wenn der Antrag sehr ehrenhaft sei. (Martina Riege-Barth)


seitens Bürgermeister Hennemann:

Die Kapazität der Kläranlage war ein Problem.
Der Bedarf an Wohnungen ist sehr groß. Insofern mache eine Bedarfserhebung keinen Sinn.
Bei Anfragen an Wohnungsbaugesellschaften, über die er berichtet habe, konnte er nicht angeben, wo wieviel gebaut werden solle. Die Frage einer Vergabe von Baugelände in Erbpacht sei ebenfalls nicht geklärt.
Flächen seien im Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Bachgewann vorgesehen. Flächen könnten durch das Umlegungsverfahren gewonnen werden. Für Wohnungsbau und Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen müsse ggfs. parallel vorgegangen werden.
Bei Baumaßnahmen im Rahmen innerörtlicher Verdichtung dagegen gebe es die benötigten Flächen nicht.


zurück zur Übersicht

Termine

Alle Termine

KOMM,Aktuell

16.01.2021

Neue KOMM,A-Homepage ist online mehr...


11.12.2020

Fragestunde im Parlament gerät zum schlechten Theater mehr...


03.12.2020

40 Jahre grün-alternative Politik in Bickenbach mehr...


03.12.2020

01. FLUB - Die Grüne - KOMM,A mehr...


03.12.2020

02. Wahlprogramme und -flyer mehr...


Alle KOMM,Aktuell-Einträge


XML
Newsfeed
 -  Newsletter
Newsletter

Impressum   Datenschutz